Das Schulgesetz NRW berechtigt den Schulträger, Förderschulen unterschiedlicher Schwerpunktepunkte im Verbund als eine Schule in kooperativer oder integrativer Form zu führen (§ 20, 7). Während viele Schulträger weiterhin ihre erfolgreich arbeitenden und von Eltern gewünschten Förderschulen Sprache fortführen, versuchen andere durch Zusammenlegung von Schulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache die Förderschulstruktur neu zu ordnen.
Dabei finden leider die Erkenntnisse aus dem „Schulversuch Förderschule“ der Jahre 2004-2000 keine Berücksichtigung. Im Abschlussbericht dieses Schulversuchs führt das Schulministerium die Nachteile einer gemeinsamen schulischen Förderung dieser drei Förderschwerpunkte LES für sprachbehinderte Schülerinnen und Schüler auf. Aber die damaligen Erkenntnisse werden heute sowohl vom Schulministerium und der Schulaufsicht als auch von einigen Schulträgern ignoriert.
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